Reisen ins Ausland gehören für viele Deutsche zur Normalität – sei es aus beruflichen Gründen, für einen Kurzurlaub oder für längere Auslandsaufenthalte. Dabei stellt sich immer wieder die Frage: Ist meine deutsche Krankenversicherung auch im Ausland gültig? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Reiseland und der Dauer Ihres Aufenthalts. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte rund um die Auslandskrankenversicherung und warum sie oft unverzichtbar ist.
1. Gilt meine deutsche Krankenversicherung im Ausland?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bietet innerhalb der Europäischen Union (EU) und in einigen anderen Ländern Schutz, jedoch nicht in vollem Umfang. Es gibt bilaterale Abkommen mit bestimmten Staaten, die eine gegenseitige Anerkennung von Krankenversicherungen regeln. Wer innerhalb dieser Länder verreist, kann die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Diese Karte ermöglicht es Ihnen, im europäischen Ausland ärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen, ohne privat für die Kosten aufkommen zu müssen.
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
In allen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern (Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt grundsätzlich der Schutz der deutschen GKV. Sie können sich dort mit der EHIC behandeln lassen, allerdings sind nicht alle Leistungen komplett abgedeckt. Vor allem Zusatzkosten wie die Rückführung nach Deutschland im Krankheitsfall oder spezielle Behandlungen, die nicht den landestypischen Standards entsprechen, müssen privat getragen werden.
Bilaterale Abkommen
Deutschland hat auch mit einigen Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und der Türkei Sozialversicherungsabkommen geschlossen. In diesen Ländern können deutsche Reisende ebenfalls auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zugreifen. Auch hier gilt: Nur medizinisch notwendige und akute Behandlungen werden übernommen, und das oft nur im Rahmen der dortigen nationalen Standards.
Außerhalb der EU und ohne Abkommen
Sobald Sie außerhalb Europas reisen oder in ein Land ohne bilaterales Abkommen, wie etwa die USA, Kanada, Australien oder weite Teile Asiens und Afrikas, endet der Versicherungsschutz der deutschen Krankenversicherung. Hier ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung absolut notwendig, um hohe Kosten zu vermeiden.
2. Für welche Länder braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
Grundsätzlich sollte man für jedes Land, in dem die deutsche Krankenversicherung nicht greift oder nur eingeschränkt gilt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Zu diesen Ländern zählen:
- USA und Kanada: Diese Länder sind berüchtigt für ihre hohen Gesundheitskosten. Ein einfacher Krankenhausaufenthalt kann hier schnell mehrere zehntausend Euro kosten.
- Asien und Afrika: Während die medizinischen Standards in einigen Ländern gut sind, können private Behandlungen teuer werden, und ohne Auslandskrankenversicherung müssten Sie die Kosten komplett selbst tragen.
- Australien und Neuseeland: Auch wenn in diesen Ländern hohe medizinische Standards gelten, sind die Kosten für ärztliche Behandlungen vergleichsweise hoch.
- Lateinamerika und Karibik: In vielen Ländern dieser Regionen sind staatliche Gesundheitssysteme oft überlastet, und private Behandlungen können sehr teuer sein.
Selbst in Ländern, in denen die deutsche GKV grundsätzlich anerkannt wird, wie in der EU, ist es ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn Leistungen wie ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder Behandlungen, die über den Standard des jeweiligen Landes hinausgehen, sind nicht abgedeckt. Beispielsweise kann der Rücktransport nach Deutschland mehrere tausend Euro kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
3. Ab welcher Aufenthaltsdauer brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung hängt nicht nur vom Reiseland, sondern auch von der Dauer des Aufenthalts ab. Grundsätzlich gilt:
- Kurzaufenthalte bis zu sechs Wochen: Bei kürzeren Reisen innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ist der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Fällen ausreichend. Dennoch empfehlen Experten auch für kurze Aufenthalte eine Auslandskrankenversicherung, da Zusatzleistungen wie der Rücktransport oder private Behandlungen in der Regel nicht abgedeckt sind.
- Längere Aufenthalte ab sechs Wochen: Für Reisen, die länger als sechs Wochen dauern, reicht der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht mehr aus. Ab diesem Zeitpunkt endet in vielen Fällen der Schutz der GKV im Ausland. Hier sollten Sie auf jeden Fall eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen, die speziell für längere Aufenthalte im Ausland konzipiert ist.
Arbeiten im Ausland
Wer ins Ausland zieht, um dort zu arbeiten, sollte sich rechtzeitig über die Bedingungen der Krankenversicherung im Gastland informieren. In vielen Fällen ist es notwendig, sich im Gastland selbst zu versichern. Eine Auslandskrankenversicherung dient in solchen Fällen oft als Überbrückungslösung, bis Sie im Gesundheitssystem des Gastlandes integriert sind.
Langzeitaufenthalte und Auslandssemester
Für Menschen, die aus beruflichen Gründen ins Ausland gehen, ein Auslandssemester absolvieren oder eine Weltreise planen, ist der Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Diese deckt nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, sondern bietet auch zusätzliche Leistungen wie den Rücktransport oder Zahnarztkosten. Die meisten Versicherer bieten spezielle Tarife für unterschiedliche Zeiträume, beispielsweise für sechs Monate, ein Jahr oder sogar mehrere Jahre.
4. Welche Leistungen bietet eine Auslandskrankenversicherung?
Eine gute Auslandskrankenversicherung bietet umfassenden Schutz für medizinische Notfälle und deckt eine Vielzahl von Leistungen ab, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dazu gehören:
- Ambulante und stationäre Behandlungen: Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte werden in der Regel vollständig übernommen.
- Medikamente und Heilmittel: Verschreibungen von Medikamenten oder Heilmitteln werden abgedeckt.
- Rücktransport nach Deutschland: Im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung wird der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland bezahlt.
- Zahnbehandlungen: Notwendige zahnärztliche Behandlungen, wie Schmerzstillung oder das Ziehen von Zähnen, werden übernommen.
- Behandlung bei Vorerkrankungen: Viele Auslandskrankenversicherungen bieten auch Schutz bei Vorerkrankungen, sofern diese im Vorfeld angegeben werden.
5. Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind vergleichsweise gering und richten sich nach der Dauer und dem Ziel der Reise. Für eine Kurzreise innerhalb der EU können die Beiträge bereits ab wenigen Euro beginnen. Für längere Aufenthalte und Reisen in Länder mit hohen Gesundheitskosten, wie die USA, können die Beiträge entsprechend höher ausfallen. Dennoch ist eine Auslandskrankenversicherung im Verhältnis zu den potenziellen Kosten einer Behandlung im Ausland eine sehr sinnvolle Investition.
Fazit: Auslandskrankenversicherung – Ein Muss für Reisende
Ob Sie nur einen kurzen Städtetrip innerhalb der EU planen oder eine längere Reise in ferne Länder – eine Auslandskrankenversicherung bietet Sicherheit und Schutz vor hohen medizinischen Kosten. Insbesondere bei längeren Aufenthalten und Reisen in Länder außerhalb Europas ist sie unerlässlich. Informieren Sie sich rechtzeitig und wählen Sie eine Versicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Reise sorgenfrei genießen, ohne sich Gedanken über mögliche Risiken machen zu müssen.
Immer gut beraten
Für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der passenden Auslandskrankenversicherung stehen Ihnen die Experten von VABS Finanz gerne zur Seite.
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