Der lang ersehnte Urlaub steht bevor. Um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft, ist es ratsam, vorab den Versicherungsschutz zu überprüfen. Viele Versicherungspolicen sind grundsätzlich empfehlenswert, um Sie vor finanziellen Risiken zu schützen. Andere können möglicherweise vernachlässigt werden, und das eingesparte Geld kann stattdessen für die Reisekasse verwendet werden.
Die wichtigsten Punkte in Kurzfassung
- Eine Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar für alle Reisenden.
- Besonders bei langfristig geplanten und kostspieligen Reisen macht eine Reiserücktrittsversicherung
- Bei Familienreisen sollte eine Reiseabbruchversicherung in Betracht gezogen werden.
- Es ist ratsam, die Absicherungen im Allgemeinen frühzeitig abzuschließen und vorher zu vergleichen.
Die Auslandskrankenversicherung
Bei Auslandsreisen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Diese Versicherung übernimmt weltweit die Kosten für plötzlich auftretende Krankheiten und Unfälle während der Reise. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur eingeschränkten Schutz außerhalb Deutschlands. GKV deckt die Krankheitskosten lediglich in EU-Ländern oder in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ab, jedoch nur bis zu den dort üblichen Höchstsätzen. Dies bedeutet, dass gesetzlich Versicherte ohne Zusatzschutz die zusätzlichen Kosten selbst tragen müssen, was finanziell belastend sein kann.
Obwohl privat Krankenversicherte generell umfassenderen Schutz im Ausland genießen, kann eine Zusatzversicherung dennoch wichtig sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die reguläre Versicherung einen Rücktransport aus dem Ausland ausschließt oder eine Selbstbeteiligung vorsieht.
Sprechen Sie mit uns rechtzeitig vor Reiseantritt, um die passende Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung für den individuellen Urlaub oder Auslandsaufenthalt zu ermitteln. Wir von VABS haben Zugang zu Produkten aus dem gesamten Markt.
Die Reiserücktrittsversicherung
Für Frühbucher ist es ratsam, bereits lange vor dem geplanten Urlaub an mögliche Hinderungsgründe wie Krankheiten oder Unfälle zu denken. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für Stornierungen oder Umbuchungen, wenn die geplante Reise aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankungen oder schwerer Unfallverletzungen des Versicherten nicht angetreten werden kann. Häufig wird diese Versicherung zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten, die im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer bereits begonnenen Reise die Rückreisekosten deckt. Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht nur für frühzeitig gebuchte, sondern auch für besonders kostspielige Reisen wichtig.
Grundsätzlich muss die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein, um einen Rücktritt abzusichern. In Einzelfällen könnten Versicherer dennoch ablehnen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass ein Rücktritt wahrscheinlich ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn eine Kündigung des Arbeitsplatzes bereits absehbar war.
Weitere Versicherungen – Überlegungen zu notwendigem Schutz
Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, ist die sogenannte Mallorca-Klausel in Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtpolice empfehlenswert. Diese Zusatzvereinbarung überbrückt die Differenz zwischen der landestypischen, oft sehr niedrigen Deckungssumme und der in Deutschland festgelegten Versicherungssumme.
Eine Reisegepäckversicherung deckt den Wert ab, falls Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird. Die Erstattung erfolgt entweder auf Basis des Zeitwerts des Gepäcks oder einer zuvor vereinbarten Summe. Da Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften bereits für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften, ist diese Versicherung in der Regel nur dann sinnvoll, wenn es sich um wirklich wertvolle Reiseutensilien handelt oder wenn der Wert über der Haftungsobergrenze des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft liegt.
Dagegen können Sie als Urlauber auf speziell an eine Reise gebundene Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen verzichten. Grundsätzlich gelten Ihre private Unfallversicherung und Ihre private Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Wenn Sie sich unsicher sind, was in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist, stehen wir Ihnen als Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.