Vorteile durch das neue Inflationsausgleichsgesetz

Mit in Kraft treten des Inflationsausgleichgesetz am 01.01.2023 will die Regierung gegen inflationsbedingte, ungewollte Steuerbelastungen vorgehen und so die Bevölkerung vor zusätzlichen Belastungen Schützen. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in 2023 eine Reihe von Entlastungen und im Jahr 2024 sogar noch mehr. Wir haben die Entlastungen für euch zusammengefasst:

Grundfreibetrag
2023: Erhöhung um 561 Euro auf 10.908 Euro
2024: Erhöhung um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro

Kindergeld
Erhöhung auf 250 Euro pro Kind

Erhöhung Kinderfreibetrag
Rückwirkend zum 01.01.2022 um 160 Euro
Zum 01.01.2023 weitere Erhöhung um 404 Euro
Zum 01.01.2024 um weitere 360 Euro

Spitzensteuersatz
2023: Anhebung von 58.597 Euro auf 62.810 Euro
2024: Erst ab Jahreseinkommen von 66.761 Euro

Steuerfreibetrag
Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro angehoben

Um diese Vorteile für dich zu nutzen, gibt dir VABS Finanz verschiedene Tools an die Hand, mit denen du dein zukünftiges Gehalt, deine Zinsen oder deine tarifliche Einkommenssteuer mit denen neuen Berechnungsvorschriften aus dem Inflationsausgleichsgesetz berechnen kannst.

➜   Gehaltsrechner

➜   Sparrechner für regelmäßige Sparraten

➜   Einkommenssteuer

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